{"id":4512,"date":"2018-12-05T10:05:32","date_gmt":"2018-12-05T09:05:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.garmischhotel.de\/?page_id=4512"},"modified":"2025-01-21T10:38:27","modified_gmt":"2025-01-21T09:38:27","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.garmischhotel.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row full_width=&#8220;stretch_row_content_no_spaces&#8220;][vc_column]<div class=\"avt_masterslider_el \" >\n\t\t<!-- MasterSlider -->\n\t\t<div id=\"P_MS6aaa8362a2ecf\" class=\"master-slider-parent ms-partialview-template ms-parent-id-30\"  >\n\n\t\t\t\n\t\t\t<!-- MasterSlider Main -->\n\t\t\t<div id=\"MS6aaa8362a2ecf\" class=\"master-slider ms-skin-default\" >\n\t\t\t\t \t\t\t\t \n\n\t\t\t<div  class=\"ms-slide\" data-delay=\"3\" data-fill-mode=\"fill\"   >\n\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.garmischhotel.de\/wp-content\/plugins\/masterslider\/public\/assets\/css\/blank.gif\" alt=\"\" title=\"\" data-src=\"https:\/\/www.garmischhotel.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/Garmischer-Hof-Header-Zimmer-Bettdecke.jpg\" \/>\n\n\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<div  class=\"ms-slide\" data-delay=\"3\" data-fill-mode=\"fill\"   >\n\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.garmischhotel.de\/wp-content\/plugins\/masterslider\/public\/assets\/css\/blank.gif\" alt=\"\" title=\"\" data-src=\"https:\/\/www.garmischhotel.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/Biohotel-Garmischer-Hof-Header-Schild.jpg\" \/>\n\n\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<div  class=\"ms-slide\" data-delay=\"3\" data-fill-mode=\"fill\"   >\n\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.garmischhotel.de\/wp-content\/plugins\/masterslider\/public\/assets\/css\/blank.gif\" alt=\"\" title=\"\" data-src=\"https:\/\/www.garmischhotel.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/Header-Garmischehof-Fruehstueck.jpg\" \/>\n\n\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<!-- END MasterSlider Main -->\n\n\t\t\t \n\t\t<\/div>\n\t\t<!-- END MasterSlider -->\n\n\t\t<script>\n\t\t( window.MSReady = window.MSReady || [] ).push( function( $ ) {\n\n\t\t\t\"use strict\";\n\t\t\tvar masterslider_2ecf = new MasterSlider();\n\n\t\t\t\/\/ slider controls\n\t\t\tmasterslider_2ecf.control('arrows'     ,{ autohide:true, overVideo:false  });\n\t\t\t\/\/ slider setup\n\t\t\tmasterslider_2ecf.setup(\"MS6aaa8362a2ecf\", {\n\t\t\t\twidth           : 1000,\n\t\t\t\theight          : 500,\n\t\t\t\tminHeight       : 0,\n\t\t\t\tspace           : 10,\n\t\t\t\tstart           : 1,\n\t\t\t\tgrabCursor      : true,\n\t\t\t\tswipe           : true,\n\t\t\t\tmouse           : true,\n\t\t\t\tkeyboard        : false,\n\t\t\t\tlayout          : \"fullwidth\",\n\t\t\t\twheel           : false,\n\t\t\t\tautoplay        : false,\n                instantStartLayers:false,\n\t\t\t\tmobileBGVideo:false,\n\t\t\t\tloop            : false,\n\t\t\t\tshuffle         : false,\n\t\t\t\tpreload         : 0,\n\t\t\t\theightLimit     : true,\n\t\t\t\tautoHeight      : false,\n\t\t\t\tsmoothHeight    : true,\n\t\t\t\tendPause        : false,\n\t\t\t\toverPause       : false,\n\t\t\t\tfillMode        : \"fill\",\n\t\t\t\tcenterControls  : true,\n\t\t\t\tstartOnAppear   : false,\n\t\t\t\tlayersMode      : \"center\",\n\t\t\t\tautofillTarget  : \"\",\n\t\t\t\thideLayers      : false,\n\t\t\t\tfullscreenMargin: 0,\n\t\t\t\tspeed           : 20,\n\t\t\t\tdir             : \"h\",\n\t\t\t\tparallaxMode    : 'swipe',\n\t\t\t\tview            : \"basic\"\n\t\t\t});\n\n\t\t\t\n\t\t\twindow.masterslider_instances = window.masterslider_instances || [];\n\t\t\twindow.masterslider_instances.push( masterslider_2ecf );\n\t\t});\n\t\t<\/script>\n\n<\/div>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][vc_custom_heading text=&#8220;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen&#8220; font_container=&#8220;tag:h1|text_align:left&#8220; use_theme_fonts=&#8220;yes&#8220;][vc_column_text]<\/p>\n<h3 class=\"\">Stornierungen<\/h3>\n<p class=\"\">Stornierungen, die bis zu 14 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei.\u00a0Stornierungen, die versp\u00e4tet erfolgen werden mit 80 Prozent des Preises aller \u00dcbernachtungen berechnet.\u00a0Bei No Show behalten wir es uns vor 100 Prozent des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<h3 class=\"\"><br class=\"\" \/>Kinder und Zustellbetten<\/h3>\n<p class=\"\">Alle Kinder unter 6 Jahren zahlen keinen Aufpreis in einem der vorhandenen Betten oder in einem Babybett. Alle \u00e4lteren Kinder oder Erwachsene zahlen EUR 34,00 pro \u00dcbernachtung und Person f\u00fcr Zustellbetten. Zustellbetten und Babybetten stehen nur auf Anfrage zur Verf\u00fcgung und m\u00fcssen vom Hotel best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\">Zutrittbeschr\u00e4nkung<\/h3>\n<p class=\"\">In unserem Hause soll sich jeder Mensch willkommen und angenommen f\u00fchlen k\u00f6nnen \u2013 unabh\u00e4ngig von Gender- und Geschlechtsidentit\u00e4t, Alter, sexueller Orientierung, Beeintr\u00e4chtigung, Aussehen, K\u00f6rperma\u00dfen, Religion oder Herkunft. Sexismus, Rassismus, Klassismus, Homophobie, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und s\u00e4mtliche weitere Formen der Diskriminierung und Gewalt haben in unseren H\u00e4usern keinen Platz. Menschen mit einer solchen oder \u00e4hnlichen Gesinnung gilt hiermit der Zutritt als verweigert.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]<\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h2>ALLGEMEINE GESCHA\u0308FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR REISEVERANSTALTER (EINZELREISENDE UND REISEGRUPPEN)<\/h2>\n<p><b>1 G<\/b><b>ELTUNGSBEREICH UND <\/b><b>D<\/b><b>EFINITIONEN <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>1.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, welche zwischen dem Hotel und einem Reise-veranstalter \u00fcber Hotelleistungen f\u00fcr Einzelreisende und\/oder Reisegruppen geschlossen werden (Ho-telaufnahmevertrag). Sie gelten nicht f\u00fcr Buchungen von Zimmern oder Zimmerkontingenten f\u00fcr Veran-staltungen wie Tagungen, Seminare und \u00e4hnliches.<\/p>\n<p>1.2 Der Begriff \u201eHotelaufnahmevertrag\u201c umfasst oder ersetzt folgende Begriffe: Reservierungsvertrag, Kon-tingentvertrag, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.<\/p>\n<p>1.3 Hotelleistungen sind alle zwischen Reiseveranstalter und Hotel vereinbarten und vom Hotel zu erbrin-genden Leistungen wie Hotelzimmer, Verpflegungsarrangements und andere Angebote.<\/p>\n<p>1.4 Die Kunden des Reiseveranstalters, f\u00fcr die Hotelleistungen gebucht werden, sind nachfolgend als \u201eEin-zelreisende\u201c oder \u201eReisegruppen\u201c (gemeinsam auch \u201eG\u00e4ste\u201c) bezeichnet. Eine Reisegruppe besteht aus mindestens 15 Personen, die zu einem gemeinsamen Reisezweck ein-heitlich organisiert sind und in der Regel an denselben Tagen an- bzw. abreisen.<\/p>\n<p>1.5 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Reiseveranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p>\n<p><b>2 V<\/b><b>ERTRAGSABSCHLUSS UND <\/b><b>V<\/b><b>ERJ\u00c4HRUNG <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Reiseveranstalters seitens des Hotels zustan-de. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>2.2 Alle Anspr\u00fcche gegen das Hotel verj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4h-rungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzanspr\u00fcchen und bei sonstigen Anspr\u00fcchen, sofern letz-tere auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.<\/p>\n<p><b>3 R<\/b><b>ECHTE UND <\/b><b>P<\/b><b>FLICHTEN DES <\/b><b>R<\/b><b>EISEVERANSTALTERS <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>3.1 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Hotel seinen Buchungsstand so fr\u00fch wie m\u00f6glich oder auf Nachfrage bekannt zu geben. Sp\u00e4testens 30 Tage vor dem Anreisetag ist das Hotel jedoch hier\u00fcber zu informieren. Gleichzeitig sind dem Hotel alle erforderlichen Informationen \u00fcber die Hotelleistungen ge-m\u00e4\u00df Ziffer 1.3 zu geben.<\/p>\n<p>3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, f\u00fcr die Hotelleistungen gem\u00e4\u00df Ziffer 1.3 und die von ihm dar\u00fcber hinaus in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten oder, wenn nichts vereinbart wurde, die ausgewiesenen bzw. \u00fcblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Reisever-anstalter direkt oder beim Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel ver-auslagt werden.<\/p>\n<p>3.3 Die G\u00e4ste haben nur Anspruch auf die Hotelleistungen gem\u00e4\u00df Ziffer 1.3. Der Reiseveranstalter ist ver-pflichtet, seine G\u00e4ste \u00fcber diese zu informieren und sie zu verpflichten, f\u00fcr die etwaige Inanspruch-nahme dar\u00fcber hinausgehender Leistungen auf Aufforderung des Hotels eine angemessene Sicherheit, zum Beispiel durch Hinterlegung von Kreditkartengarantien, zu leisten. Dies gilt auch f\u00fcr G\u00e4ste, die In-haber eines Vouchers\/Gutscheins sind. Wird trotz entsprechender Aufforderung des Hotels keine Si-cherheit durch den Gast geleistet und zahlt der Gast nicht, so sind diese in Anspruch genommenen Leistungen vom Reiseveranstalter zu bezahlen.<\/p>\n<p>3.4 Der Reiseveranstalter muss seine G\u00e4ste \u00fcber alle f\u00fcr den Aufenthalt relevanten Umst\u00e4nde und Bedin-gungen informieren, insbesondere \u00fcber die Regelung zur Haftung des Hotels gem\u00e4\u00df Ziffer 8.<\/p>\n<p>3.5 F\u00fcr alle mit der Betreuung der Reisegruppe des Reiseveranstalters zusammenh\u00e4ngenden Fragen wird der Reiseveranstalter dem Hotel auf dessen Wunsch eine Ansprechpartnerin\/einen Ansprechpartner benennen, die\/der diese Reisegruppe vertritt.<\/p>\n<p><b>4 R<\/b><b>ECHTE UND <\/b><b>P<\/b><b>FLICHTEN DES <\/b><b>H<\/b><b>OTELS <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>4.1 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Reiseveranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag in Textform vereinbart werden. Das Hotel hat den Erhalt einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>4.2 In begr\u00fcndeten F\u00e4llen, zum Beispiel Zahlungsr\u00fcckstand des Reiseveranstalters oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.1 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu verlangen.<\/p>\n<p>4.3 Das Hotel ist nicht berechtigt, einseitig \u00c4nderungen der vereinbarten Hotelleistungen vorzunehmen. \u00c4nderungen sind nur mit Einwilligung des Reiseveranstalters wirksam.<\/p>\n<p>4.4 Der Reiseveranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p>\n<p>4.5 Gebuchte Zimmer stehen dem Reiseveranstalter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Ver-f\u00fcgung. Dieser hat keinen Anspruch auf eine fr\u00fchere Bereitstellung.<\/p>\n<p>4.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel sp\u00e4testens um 12:00 Uhr ger\u00e4umt zur Verf\u00fc-gung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der versp\u00e4teten R\u00e4umung des Zimmers f\u00fcr dessen vertrags\u00fcberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% und ab 18:00 Uhr 90% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Anspr\u00fcche des Reiseveranstalters werden hierdurch nicht begr\u00fcndet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.<\/p>\n<p><b>5 P<\/b><b>REISE<\/b><b>, Z<\/b><b>AHLUNG<\/b><b>, A<\/b><b>UFRECHNUNG <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>5.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschlie\u00dflich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-den Steuern und lokalen Abgaben, sofern nicht ausdr\u00fccklich Preise ohne Umsatzsteuer vereinbart wurden. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Hotelgast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei \u00c4nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinf\u00fchrung, \u00c4nderung oder Abschaffung lo-kaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.<\/p>\n<p>5.2 Die vereinbarten Preise gelten ausschlie\u00dflich im Zusammenhang mit weiteren Leistungen, die dem Endkunden geb\u00fcndelt in einem Leistungspaket angeboten werden. Sie d\u00fcrfen nicht als Einzelpreise f\u00fcr einfache \u00dcbernachtung (non-packages) in Distributionskan\u00e4len (insbesondere Online) dem Endkunden oder Dritten angeboten werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, alle seine weiteren Partner und Mittler dieser Klausel ebenfalls zu unterwerfen.<\/p>\n<p>5.3 Rechnungen des Hotels ohne F\u00e4lligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverz\u00fcgliche Zahlung f\u00e4lliger Forderungen jederzeit vom Reise-veranstalter verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten.<\/p>\n<p>5.4 Der Reiseveranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.<\/p>\n<p>5.5 Vereinbarungen \u00fcber die etwaige Zahlung der Provision (auch \u201eKommission\u201c) sind entweder im Ho-telaufnahmevertrag oder in einer zeitgleich abzuschlie\u00dfenden Vereinbarung zu treffen. Ist f\u00fcr dieselbe Buchung mehr als ein Reiseveranstalter verantwortlich, so hat das Hotel die Provision nur einmal zu bezahlen.<\/p>\n<p><b>6 R<\/b><b>\u00dcCKTRITT DES <\/b><b>R<\/b><b>EISEVERANSTALTERS <\/b><b>(A<\/b><b>BBESTELLUNG<\/b><b>, S<\/b><b>TORNIERUNG<\/b><b>)\/ N<\/b><b>ICHTINANSPRUCHNAHME DER <\/b><b>L<\/b><b>EISTUNG DES <\/b><b>H<\/b><b>OTELS <\/b><b>(N<\/b><b>O <\/b><b>S<\/b><b>HOW<\/b><b>) <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>6.1 F\u00fcr Einzelreisende:<\/p>\n<p>6.1.1 Ein R\u00fccktritt des Reiseveranstalters von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur m\u00f6glich, wenn ein R\u00fccktrittsrecht im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches R\u00fcck-trittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdr\u00fccklich zustimmt. Die Vereinba-rung eines R\u00fccktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.<\/p>\n<p>6.1.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Reiseveranstalter ein Termin zum kostenfreien R\u00fccktritt vom Ver-trag vereinbart wurde, kann der Reiseveranstalter bis dahin vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche des Hotels auszul\u00f6sen. Das R\u00fccktrittsrecht des Reiseveranstalters er-lischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum R\u00fccktritt gegen\u00fcber dem Hotel aus-\u00fcbt.<\/p>\n<p>6.1.3 Ist ein R\u00fccktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, beh\u00e4lt das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Verg\u00fctung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurech-nen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug f\u00fcr ersparte Auf-wendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises f\u00fcr \u00dcbernachtung mit oder ohne Fr\u00fchst\u00fcck sowie f\u00fcr Pauschalarran-gements mit Fremdleistungen, 70% f\u00fcr Halbpensions- und 60% f\u00fcr Vollpensionsarrangements zu zah-len. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist.<\/p>\n<p>6.2 F\u00fcr Reisegruppen: 6.2.1 Sofern im Vertrag nicht ein abweichendes R\u00fccktrittsrecht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, kein sonstiges gesetzliches R\u00fccktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung nicht ausdr\u00fccklich zustimmt, ist ein R\u00fccktritt nur nach Ma\u00dfgabe der folgenden Konditionen m\u00f6glich. Die Vereinbarung eines abwei-chenden R\u00fccktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.<\/p>\n<p>6.2.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Vertrag f\u00fcr Reisegruppen gem\u00e4\u00df Ziffer 1.4 zur\u00fcckzutreten:<\/p>\n<p>&#8211; bis zu 90 Tage vor Anreise von 100% des vereinbarten Gesamtvolumens,<\/p>\n<p>&#8211; bis zu 60 Tage vor Anreise von 50% des vereinbarten Gesamtvolumens,<\/p>\n<p>&#8211; bis zu 30 Tage vor Anreise von 25% des vereinbarten Gesamtvolumens. 6.2.3 Das R\u00fccktrittsrecht kann nur einmal ausge\u00fcbt werden. Bei der Berechnung der Frist wird der Anreise-tag nicht mitgerechnet.<\/p>\n<p>6.2.4 Das R\u00fccktrittsrecht des Reiseveranstalters erlischt, wenn er dies nicht bis zum vereinbarten Termin aus\u00fcbt.<\/p>\n<p>6.2.5 Ist ein R\u00fccktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, erfolgt der R\u00fccktritt zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt oder in einem gr\u00f6\u00dferen als dem vertraglich zugelassenen Umfang, besteht auch kein gesetz-liches R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, beh\u00e4lt das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Verg\u00fctung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug f\u00fcr erspar-te Aufwendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises f\u00fcr \u00dcbernachtungen mit oder ohne Fr\u00fchst\u00fcck sowie f\u00fcr Pauscha-larrangements mit Fremdleistungen, 70% f\u00fcr Halbpensions- und 60% f\u00fcr Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist.<\/p>\n<p><b>7 R<\/b><b>\u00dcCKTRITT DES <\/b><b>H<\/b><b>OTELS <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>7.1 F\u00fcr Einzelreisende: 7.1.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fccktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf R\u00fcckfrage des Hotels mit angemessener Frist-setzung auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<\/p>\n<p>7.1.2 Wird eine gem\u00e4\u00df Ziffer 4.1 und\/oder Ziffer 4.2 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleis-tet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>7.1.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zu-r\u00fcckzutreten, insbesondere falls<\/p>\n<p>&#8211; H\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/p>\n<p>&#8211; Zimmer oder R\u00e4ume schuldhaft unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe oder Verschweigen we-sentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identit\u00e4t des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsf\u00e4higkeit oder der Aufenthaltszweck sein;<\/p>\n<p>&#8211; das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurech-nen ist;<\/p>\n<p>&#8211; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. 7.1.4 Der berechtigte R\u00fccktritt des Hotels begr\u00fcndet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadens-ersatz.<\/p>\n<p>7.2 F\u00fcr Reisegruppen: 7.2.1 Sofern im Vertrag vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kos-tenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fccktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seiner-seits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den ver-traglich gebuchten Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf R\u00fcckfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<\/p>\n<p>7.2.2 Innerhalb der in Ziffer 6.2.2 genannten Fristen ist auch das Hotel berechtigt, im selben Umfang wie der Reiseveranstalter kostenfrei vom Vertrag teilweise zur\u00fcckzutreten, wenn auch hier der Reiseveranstal-ter auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<\/p>\n<p>7.2.3 Wird eine gem\u00e4\u00df Ziffer 4.1 und\/oder Ziffer 4.2 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleis-tet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>7.2.4 Wird die gem\u00e4\u00df Ziffer 3.1 Satz 2 genannte Vertragspflicht zur Unterrichtung \u00fcber den Buchungsstand nicht oder nicht fristgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt berechtigt. Dem Hotel steht ferner ein R\u00fccktrittsrecht f\u00fcr den Fall zu, dass sich die Anzahl der als Reisegruppe eingebuchten G\u00e4ste auf weniger als 15 reduziert (Verlust des Gruppenstatus gem\u00e4\u00df Ziffer 1.4).<\/p>\n<p>7.2.5 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zu-r\u00fcckzutreten, insbesondere falls<\/p>\n<p>&#8211; H\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/p>\n<p>&#8211; Zimmer oder R\u00e4ume schuldhaft unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe oder Verschweigen we-sentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identit\u00e4t des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsf\u00e4higkeit oder der Aufenthaltszweck sein;<\/p>\n<p>&#8211; das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurech-nen ist;<\/p>\n<p>&#8211; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. 7.2.6 Der berechtigte R\u00fccktritt des Hotels begr\u00fcndet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadensersatz.<\/p>\n<p><b>8 H<\/b><b>AFTUNG DES <\/b><b>H<\/b><b>OTELS <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>8.1 Das Hotel haftet f\u00fcr von ihm zu vertretende Sch\u00e4den aus der Verletzung des K\u00f6rpers, des Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahr-l\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verlet-zung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten St\u00f6rungen oder M\u00e4n-gel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Reiseveranstalters oder des Gastes bem\u00fcht sein, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die St\u00f6rung zu beheben und einen m\u00f6gli-chen Schaden gering zu halten.<\/p>\n<p>8.2 F\u00fcr eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbar-keiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen w\u00fcnscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.<\/p>\n<p>8.3 Soweit dem Reiseveranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch ge-gen Entgelt, zur Verf\u00fcgung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab-handenkommen oder Besch\u00e4digung auf dem Hotelgrundst\u00fcck abgestellter oder rangierter Kraftfahr-zeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, S\u00e4tze 1 bis 4.<\/p>\n<p>8.4 Weckauftr\u00e4ge werden vom Hotel mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt ausgef\u00fchrt. Nachrichten, Post und Warenzustellungen f\u00fcr G\u00e4ste werden mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt behandelt. Das Hotel \u00fcbernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und \u2013 auf Wunsch \u2013 gegen Entgelt die Nachsendung dersel-ben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, S\u00e4tze 1 bis 4.<\/p>\n<p><b>9 S<\/b><b>CHLUSSBESTIMMUNGEN <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>9.1 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Ge-sch\u00e4ftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen durch den Reiseveranstalter sind unwirksam.<\/p>\n<p>9.2 Erf\u00fcllungs- und Zahlungsort sowie ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand \u2013 auch f\u00fcr Scheck- und Wechsel-streitigkeiten \u2013 ist im kaufm\u00e4nnischen Verkehr \u2026 <i>[Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels]<\/i>. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des \u00a7 38 Absatz 2 ZPO erf\u00fcllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand \u2026 <i>[Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels]<\/i>.<\/p>\n<p>9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlos-sen.<\/p>\n<p>9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Im \u00dcbri-gen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]<\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h2>ALLGEMEINE GESCHA\u0308FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR VERANSTALTUNGEN (AGBV 6.0)<\/h2>\n<p><b>1 G<\/b><b>ELTUNGSBEREICH<\/b><\/p>\n<p>1.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsr\u00e4umen des Hotels zur Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Pr\u00e4sentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.<\/p>\n<p>1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der \u00fcberlassenen R\u00e4ume, Fl\u00e4chen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgespr\u00e4chen, Verkaufs- oder \u00e4hnlichen Veranstaltungen bed\u00fcrfen der vorherigen Zu-stimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df \u00a7 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.<\/p>\n<p>1.3 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdr\u00fccklich in Textform vereinbart wurde.<\/p>\n<p><b>2 V<\/b><b>ERTRAGSABSCHLUSS<\/b><b>, &#8211;<\/b><b>PARTNER<\/b><b>, H<\/b><b>AFTUNG<\/b><\/p>\n<p>2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>2.2 Das Hotel haftet f\u00fcr von ihm zu vertretende Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahr-l\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verlet-zung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst erm\u00f6glichen und auf deren Erf\u00fcl-lung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzli-chen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche, soweit in Zif-fer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel an den Leistun-gen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Kunden bem\u00fcht sein, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die St\u00f6rung zu beheben und einen m\u00f6glichen Schaden gering zu halten. Im \u00dcbrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die M\u00f6glichkeit der Entstehung eines au\u00dfergew\u00f6hnlich hohen Schadens hinzuwei-sen.<\/p>\n<p><b>3 L<\/b><b>EISTUNGEN<\/b><b>, P<\/b><b>REISE<\/b><b>, Z<\/b><b>AHLUNG<\/b><b>, A<\/b><b>UFRECHNUNG<\/b><\/p>\n<p>3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbrin-gen.<\/p>\n<p>3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die f\u00fcr diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Kunden direkt oder \u00fcber das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch f\u00fcr Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.<\/p>\n<p>3.3 Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60% des Diffe-renzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen h\u00f6heren Schaden nachweist.<\/p>\n<p>3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschlie\u00dflich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-den Steuern. Bei \u00c4nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsab-schluss und Vertragserf\u00fcllung vier Monate \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung \u2013 vorbehaltlich einer abweichenden Ver-einbarung \u2013 binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.<\/p>\n<p>3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Si-cherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die H\u00f6he der Voraus-zahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsver-zug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>3.7 In begr\u00fcndeten F\u00e4llen, zum Beispiel Zahlungsr\u00fcckstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsum-fanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vo-rauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Ver-trag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu ver-langen.<\/p>\n<p>3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.<\/p>\n<p>3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg \u00fcbermittelt werden kann.<\/p>\n<p><b>4 R<\/b><b>\u00dcCKTRITT DES <\/b><b>K<\/b><b>UNDEN <\/b><b>(A<\/b><b>BBESTELLUNG<\/b><b>, S<\/b><b>TORNIERUNG<\/b><b>)<\/b><\/p>\n<p>4.1 Eine kostenfreie einseitige L\u00f6sung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur m\u00f6glich, wenn ein Recht zum kostenfreien R\u00fccktritt im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien L\u00f6sung besteht.<\/p>\n<p>4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien R\u00fccktritt vom Vertrag ver-einbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenser-satzanspr\u00fcche des Hotels auszul\u00f6sen. Das R\u00fccktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegen\u00fcber dem Hotel in Textform aus\u00fcbt.<\/p>\n<p>4.3 Ist ein R\u00fccktrittsrecht gem\u00e4\u00df 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetz-liches Recht zur kostenfreien L\u00f6sung vom Vertrag, beh\u00e4lt das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen k\u00f6nnen dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in H\u00f6he von 10%, im \u00dcbrigen gem\u00e4\u00df den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist. Dem Ho-tel steht der Nachweis frei, dass ein h\u00f6herer Anspruch entstanden ist.<\/p>\n<p>4.4 Tritt der Kunde erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zur\u00fcck, ist das Hotel berechtigt, zuz\u00fcglich zum vereinbarten Mietpreis (abz\u00fcglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gem\u00e4\u00df 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gem\u00e4\u00df Ziffer 3.2 Satz 2 und\/oder einem verein-barten Mindestumsatz gem\u00e4\u00df Ziffer 3.3, 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stel-len, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Verzehrumsatzes. Bei mehrt\u00e4gigen Veranstal-tungen ist f\u00fcr die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag ma\u00dfgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein h\u00f6herer Anspruch entstanden ist.<\/p>\n<p>4.5 Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Men\u00fcpreis zuz\u00fcglich Ge-tr\u00e4nke x Teilnehmerzahl. War f\u00fcr das Men\u00fc noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Men\u00fc des jeweils g\u00fcltigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getr\u00e4nke werden mit einem Drit-tel des Men\u00fcpreises berechnet.<\/p>\n<p>4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem R\u00fccktritt ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem R\u00fccktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrt\u00e4gigen Veranstaltungen ist f\u00fcr die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag ma\u00dfgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he ent-standen ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein h\u00f6herer Anspruch entstanden ist.<\/p>\n<p><b>5 R<\/b><b>\u00dcCKTRITT DES <\/b><b>H<\/b><b>OTELS<\/b><\/p>\n<p>5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-r\u00fccktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsr\u00e4umen vorliegen und der Kunde auf R\u00fcckfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einr\u00e4umung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf R\u00fcckfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.<\/p>\n<p>5.2 Wird eine gem\u00e4\u00df Ziffer 3.6 und\/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleis-tet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zu-r\u00fcckzutreten, insbesondere falls<\/p>\n<p>&#8211; H\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/p>\n<p>&#8211; Veranstaltungen oder R\u00e4ume schuldhaft unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe oder Verschwei-gen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identit\u00e4t des Kunden, die Zahlungsf\u00e4higkeit oder der Aufenthaltszweck sein;<\/p>\n<p>&#8211; das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Ge-sch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, oh-ne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;<\/p>\n<p>&#8211; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;<\/p>\n<p>&#8211; ein Versto\u00df gegen Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte R\u00fccktritt des Hotels begr\u00fcndet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Soll-te bei einem R\u00fccktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffern 4.3 bis 4.6 gelten in diesem Fall entsprechend.<\/p>\n<p><b>6 \u00c4<\/b><b>NDERUNGEN DER <\/b><b>T<\/b><b>EILNEHMERZAHL UND DER <\/b><b>V<\/b><b>ERANSTALTUNGSZEIT<\/b><\/p>\n<p>6.1 Eine Erh\u00f6hung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel sp\u00e4testens f\u00fcnf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfol-gen soll. Der Abrechnung wird die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten h\u00f6heren Teilnehmerzahl. Ist die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teil-nehmerzahl zus\u00e4tzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.<\/p>\n<p>6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel fr\u00fchzeitig, sp\u00e4testens bis f\u00fcnf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tats\u00e4chliche Teilneh-merzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die best\u00e4tigten R\u00e4ume, unter Ber\u00fccksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.<\/p>\n<p>6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Ho-tel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zus\u00e4tzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.<\/p>\n<p><b>7 M<\/b><b>ITBRINGEN VON <\/b><b>S<\/b><b>PEISEN UND <\/b><b>G<\/b><b>ETR\u00c4NKEN<\/b><\/p>\n<p>Der Kunde darf Speisen und Getr\u00e4nke zu Veranstaltungen grunds\u00e4tzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bed\u00fcrfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen F\u00e4llen wird ein angemessener Bei-trag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.<\/p>\n<\/div>\n<p><b>8 T<\/b><b>ECHNISCHE <\/b><b>E<\/b><b>INRICHTUNGEN<\/b><b>, A<\/b><b>NSCHL\u00dcSSE UND SONSTIGE <\/b><b>A<\/b><b>USSTATTUNGEN <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>8.1 Soweit das Hotel f\u00fcr den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschl\u00fcsse und\/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet f\u00fcr die pflegliche Behandlung und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fcckgabe. Er stellt das Hotel von allen Anspr\u00fcchen Dritter aus deren \u00dcberlassung frei.<\/p>\n<p>8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Ger\u00e4te auftretende St\u00f6rungen oder Besch\u00e4digungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Ho-tel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.<\/p>\n<p>8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Daten\u00fcbertra-gungseinrichtungen zu benutzen. Daf\u00fcr kann das Hotel eine Anschlussgeb\u00fchr verlangen.<\/p>\n<p>8.4 F\u00fcr die Veranstaltung notwendige beh\u00f6rdliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung \u00f6ffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vor-schriften.<\/p>\n<p>8.5 Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorg\u00e4nge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorf\u00fch-rung, Streamingdienste) erforderlichen Formalit\u00e4ten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zust\u00e4ndigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.<\/p>\n<p>8.6 St\u00f6rungen an vom Hotel zur Verf\u00fcgung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach M\u00f6glichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese St\u00f6rungen nicht zu vertreten hat.<\/p>\n<p><b>9 V<\/b><b>ERLUST ODER <\/b><b>B<\/b><b>ESCH\u00c4DIGUNG MITGEBRACHTER <\/b><b>S<\/b><b>ACHEN <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>9.1 Mitgef\u00fchrte Ausstellungs- oder sonstige, auch pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsr\u00e4umen bzw. im Hotel. Das Hotel \u00fcbernimmt f\u00fcr Verlust, Untergang oder Besch\u00e4digung keine Haftung, auch nicht f\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den, au\u00dfer bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle F\u00e4lle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umst\u00e4nde des Ein-zelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenst\u00e4nde und de-ren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und beh\u00f6rdlichen Vorschriften zu ent-sprechen. Das Hotel ist berechtigt, daf\u00fcr einen beh\u00f6rdlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen m\u00f6glicher Besch\u00e4digungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenst\u00e4nden vorher mit dem Hotel abzustimmen.<\/p>\n<p>9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenst\u00e4nde sind nach Ende der Veranstaltung unverz\u00fcglich zu entfernen. Unterl\u00e4sst der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenst\u00e4nde im Veranstaltungsraum, kann das Hotel f\u00fcr die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentsch\u00e4digung berechnen.<\/p>\n<p><b>10 H<\/b><b>AFTUNG DES <\/b><b>K<\/b><b>UNDEN F\u00dcR <\/b><b>S<\/b><b>CH\u00c4DEN <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er f\u00fcr alle Sch\u00e4den an Geb\u00e4ude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.<\/p>\n<p>10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.<\/p>\n<p><b>11 S<\/b><b>CHLUSSBESTIMMUNGEN <\/b><b><\/b><\/p>\n<p>11.1 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Ge-sch\u00e4ftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen sind un-wirksam.<\/p>\n<p>11.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand M\u00fcnchen. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mit-gliedsstaat der EU haben.<\/p>\n<p>11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>11.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europ\u00e4ische Union eine Online-Plattform zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (\u201eOS-Plattform\u201c) eingerichtet hat:<\/p>\n<p>http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.<\/p>\n<p><b><i>Oder wahlweise einf\u00fcgen: <\/i><\/b><i>Das Hotel verpflichtet sich zur Teilnahme. Weiterer Hinweis auf der OS-Plattform, vgl. Art. 14 Abs. 2 ODR-Verordnung.<\/i><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_raw_html]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[\/vc_raw_html][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_raw_html]JTVCaW5zdGFncmFtLWZlZWQlNUQ=[\/vc_raw_html][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8220;stretch_row_content_no_spaces&#8220;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][vc_custom_heading text=&#8220;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen&#8220; font_container=&#8220;tag:h1|text_align:left&#8220; use_theme_fonts=&#8220;yes&#8220;][vc_column_text] Stornierungen Stornierungen, die bis zu 14 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei.\u00a0Stornierungen, die versp\u00e4tet erfolgen werden mit 80 Prozent des Preises aller \u00dcbernachtungen berechnet.\u00a0Bei No Show behalten wir es uns vor 100 Prozent des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen. 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